Stressfrei am Balkon grillen

Beim Grillen auf dem Balkon stellt sich die Frage, was ist erlaubt, was sollte vermieden werden.

Wer im Garten oder auf dem Balkon grillen möchte, der sollte bedenken, dass es grundsätzlich nicht verboten ist. Durch eine Hausordnung oder durch einen Mietvertrag kann es allerdings untersagt werden. In einem Mietvertrag kann der Grill auf dem Balkon von einem Mehrfamilienhaus verboten werden. Falls sich die Mieter dann nicht an das Verbot von dem Mietvertrag halten und bereits Abmahnungen diesbezüglich erhalten, droht am Ende auch die fristlose Kündigung. Dabei heißt es auch, dass es bei einem Mehrfamilienhaus keine Rolle spielt, ob es sich um einen Elektrogrill oder um einen Holzkohlegrill handelt. Der Geruch und der Rauch stören andere Mitmieter und damit es nicht zu Streitigkeiten kommt, wird ein Grillverbot im Mehrfamilienhaus verhängt. 

Bislang hatten viele Gerichte immer entschieden, dass der Grill auf der Terrasse oder auf dem Balkon in Ordnung war, wenn keine Nachbarn durch die Rauch- und Qualmentwicklung belästigt werden. Je nach Gerichtsentscheidung konnte auf dem Balkon drei bis sechs Mal pro Jahr gegrillt werden, wenn auch noch Aluschalen oder Alufolien und ein Elektrogrill verwendet wurden. Zunächst ist für alle Mieter somit wichtig, dass diese sich beim örtlichen Mieterverein erkundigen oder in dem Mietvertrag nachlesen, ob es hier ein Grillverbot gibt. Wer Streitigkeiten mit den Nachbarn vermeiden möchte, der sollte diese am besten gleich mit einladen. Keiner wird meckern, wenn er isst. Natürlich sollte auch nicht jeden Abend gegrillt werden, denn dies würde dann auf Dauer auch zu sehr ins Geld gehen.

Wer den Nachbarn nicht dabei haben möchte, der sollte einen Elektrogrill wählen. Bei den verschieden Grillarten ist der Elektrogrill zwar am unromantischsten, doch dieser stinkt nicht so penetrant wie der Holzkohlegrill. Insgesamt kann der Grill auf dem Balkon somit auch nicht viel ausmachen, solange auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird. Im Sommer und im Frühling sollte schließlich jeder die Möglichkeit haben, hin und wieder den Grill anzuwerfen. Oftmals dulden es andere Mieter, wenn der Grill nicht zu häufig angeworfen wird. Auf die Nachbarn sollte immer Rücksicht genommen werden, denn die Ruß- oder Rauchbelästigung muss keiner hinnehmen. Oft kommt es dadurch zu Abmahnungen von Seiten des Vermieters und am Ende dann auch zu einer fristlosen Kündigung.

An dieser Stelle ist es wirklich gut, wenn ein Nachbar eingeladen wird oder höflich gefragt wird, ob es ihn stören würde, wenn an einem gewissen Tag gegrillt wird. Sollte der Tag für den Nachbarn unpassend sein, dann vielleicht auch ein anderer Tag vereinbart werden. Sind die Nachbarn in Kenntnis gesetzt und sie wurden höflich gefragt, dann gibt es in der Regel auch keine Schwierigkeiten. Von Seiten der Vermieter wird oft entschieden, dass Grillen in den Sommermonaten absolut normal ist und dass dies die Nachbarn dulden müssen. Es kommt wirklich nur zum Verbot, wenn es gravierende Beeinträchtigungen werden Wärme, Ruß oder Rauch gibt.