Zulassung von Stevia als Süßungsmittel

Seit 2011 ist Stevia in der europäischen Union als Süßungsmittel zugelassen. Lesen Sie die Details dieser Zulassung

Im November 2011 wurde Stevia offiziell als Süßungsmittel in der Europäischen Union zugelassen. Genau genommen erhielten die Steviolglykoside die Zulassung, wobei es sich um die Stoffe handelt, die aus den Blättern des Honigkrautes gewonnen werden. Innerhalb der EU müssen Zusatzstoffe, wie Steviolglykoside, mit Hilfe einer E-Nummer gekennzeichnet werden. Die Stevioglykoside der Steviapflanze erhielten somit die Nummer E960.
Als Grund der Zulassung wurde von der EU der große Bedarf an neuen, kalorienreduzierten Produkten angegeben. Da Stevia eine rund 300 mal höhere Süßkraft besitzt als gewöhnlicher Zucker und dennoch über keine Kalorien verfügt, war das südamerikanische Honigkraut hierzu bestens geeignet. 

Hinzu kam, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitlichen Bedenken gegenüber der pflanzlichen Süße bereits im Jahr zuvor ausschließen konnte.
Laut der EU-Verordnung vom Dezember 2011 können seither rund 30 Lebensmittelkategorien mit dem natürlichen Stevia gesüßt werden. Zu diesen Lebensmitteln gehören beispielsweise Joghurt, Speiseeis, Konfitüre, Getränke, Kakao, Schokolade und Kaugummi. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um kalorienreduzierte Produkte handelt, die ohne einen weiteren Zuckerzusatz angeboten werden.

Obwohl die Vorteile von Stevia klar auf der Hand liegen und die natürliche Süßkraft im Vergleich zu synthetischen Süßstoffen über zahlreiche Vorteile verfügt, bestehen aus Sicht des Verbraucherschutzes weiterhin Bedenken. Diese richten sich vor allen Dingen auf die Gefahr der Überdosierung, die besonders Kinder betreffen könnte. Ebenso sind Erwachsene betroffen, die häufig auf gesüßte, aber kalorienreduzierte Softdrinks zurückgreifen. Bei großen Mengen dieser Getränke, wie zum Beispiel Limonade, sei die Gefahr groß, dass die empfohlene Tagesdosis von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht überschritten wird. Möglicher Weise werden in Zukunft neue Richtlinien zur Verfügung stehen, in denen die Angaben der Stevia-Mengen in Getränken weiter präzisiert werden.